Zustifter oder Spender können die steuerlichen Vorteile nutzen, die Leistungen an gemeinnützige Vereine oder Stiftungen mit kulturellen Zwecken haben. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind heute bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Zuwendungen in den Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung lassen sich heute bis zu einem Betrag von einer Million Euro als Sonderausgabe abziehen – unabhängig davon, ob es sich um die Ausstattung bei Gründung oder die spätere Zustiftung in eine bestehende Stiftung handelt. Diese Abzugsmöglichkeit besteht im Jahr der Zuwendung, lässt sich aber auch beliebig auf dieses und die 9 Folgejahre verteilen.
| Kto.-Nr.: 1280377951 bei HASPA Hamburg, BLZ 200 505 50 | |
| IBAN: DE25 2005 0550 1280 3779 51 BIC: HASPDEHHXXX |